Das Budget für Arbeit ist im §61 SGB IX festgeschrieben und stellt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dar. Die konkrete Umsetzung des Budgets für Arbeit im Bundesland Bremen ist in einer Rahmenrichtlinie festgelegt. Unsere Beratungsstelle hat für den Weg in ein Budget für Arbeit zusätzlich übersichtliche Leitfäden für Budgetnehmende und für Arbeitgebende erarbeitet.