„Wie finde ich die passende Mitarbeiterin mit Behinderung?“
Was haben wir vom „Budget für Arbeit“?
Was müssen wir tun, um das Budget für Arbeit zu erhalten?
Das „Budget für Arbeit“ zu beantragen, ist nicht Ihre Aufgabe. Das muss die anspruchsberechtigte Person machen. Für Sie heißt es, Ausschau nach einem möglichen Arbeitsplatz zu halten und die Belegschaft über Ihre Pläne zu informieren. Alles Weitere passiert (fast) wie von selbst.
Wenn Sie eine passende Kraft gefunden haben, stellen Sie einen Arbeitsvertrag im Entwurf aus. Dieser wird von dem Antragstellenden mit weiteren Formularen beim zuständigen Amt, in Bremen der „Fachdienst Teilhabe“, eingereicht. Dort wird der Antrag geprüft, was etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Später wird der Zuschuss zu den Lohnkosten an Ihren Betrieb überwiesen. Sie zahlen dem Beschäftigten wie allen anderen einen Lohn aus, allerdings ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Weitere Kosten wie Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz werden ebenfalls aus der sogenannten Eingliederungshilfe bestritten.
Natürlich erhalten Sie Unterstützung in diesem Prozess! Unsere Beratungskräfte begleiten Sie von der Arbeitsplatzanalyse bis zur Vertragsunterschrift. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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