Budget für Arbeit Bremen

Grundlagen und Rahmenbedingungen

Das Budget für Arbeit ist im §61 SGB IX festgeschrieben und stellt eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben dar. Die konkrete Umsetzung des Budgets für Arbeit im Bundesland Bremen ist in einer Rahmenrichtlinie festgelegt. Unsere Beratungsstelle hat für den Weg in ein Budget für Arbeit zusätzlich übersichtliche Leitfäden für Budgetnehmende und für Arbeitgebende erarbeitet.

Gesetzestext

Rahmenrichtlinie für Bremen

Antrag Budget für Arbeit Bremen

Leitfaden Budgetnehmende

Leitfaden Arbeitgebende