Budget für Arbeit Bremen

„Wie viele Menschen in Bremen nehmen eigentlich das Budget für Arbeit in Anspruch?“

Wir informieren Sie über Neuigkeiten zum Budget für Arbeit und blicken über den Tellerrand. Hier finden Sie Infos zur Umsetzung in Bremen und in anderen Bundesländern.

Information, Wegbegleitung und Evaluation

Bremen macht es vor: seit 2022 hat das „Budget für Arbeit“ eine Beratungsstelle, die für alle Beteiligten da ist – und das von der Erstinformation bis zum unterschriebenen Arbeitsvertrag.

Das Modellvorhaben der Bremer Sozialsenatorin wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Amt für Versorgung und Integration Bremen finanziert. Die Internetseite, auf der Sie sich nun informieren, ist Bestandteil dieses Vorhabens.

Mit unserer Beratungsstelle wollen wir das „Budget für Arbeit“ in der Stadt bekannter machen und verfolgen dabei diese Ziele:

  1. Wir informieren umfassend über das „Budget für Arbeit“. Unsere Zielgruppe sind Menschen mit Behinderung, die anspruchsberechtigt sind, Betriebe und alle, die am Thema interessiert sind.
  2. Wir begleiten Menschen mit Behinderung und Arbeitgebende auf ihrem Weg zum „Budget für Arbeit“.
  3. Wir ermitteln, welche Wege zum „Budget für Arbeit“ funktionieren. Uns interessiert, unter welchen Umständen ein Arbeitsplatz durch das „Budget für Arbeit“ zustande kommt und wann nicht.

Zu unserer Arbeit in der Beratungsstelle berichten wir jährlich und bewerten diese gemeinsam mit einem breit besetzten Unterstützerkreis (Projektbeirat). Zum Abschluss des Projekts möchten wir der fachlich und/ oder persönlich interessierten Öffentlichkeit Ergebnisse vorstellen und diskutieren, welche Ursachen die inklusive Teilhabe am Arbeitsleben hemmen und wie Hürden abgebaut oder bewältigt werden können.

Ein Angebot mit Erklärungsbedarf

Das „Budget für Arbeit“ ist etwas ganz Besonderes. Wer in einer sogenannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten darf, hat gesetzlichen Anspruch auf Beschäftigung. Im Gesetz ist auch verankert, welchen Status diese Personen haben müssen: Sie dürfen dem (allgemeinen) Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder zur Verfügung stehen.

Aber was passiert, wenn diese Menschen mit Behinderung auf genau diesem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sein möchten? Um daraus Erfolgsgeschichten werden zu lassen, müssen die zuständigen Ämter und Behörden gut zusammenarbeiten. Die Bremer Regeln für diese Zusammenarbeit sind in einer Rahmenrichtlinie verankert. Die Richtlinie des Bundeslandes Bremen, weiterführende Gesetzestexte, Erfahrungsberichte und weitere interessante Informationen zum Budget für Arbeit können hier nachgelesen werden:

Kontakt aufnehmen

Melden Sie sich einfach bei uns. Per E-Mail oder Telefon. Wir vereinbaren gerne einen persönlichen Termin mit Ihnen. Falls wir gerade nicht erreichbar sein sollten: hinterlassen Sie bitte eine Nachricht, wir melden uns dann schnell zurück!